Rechtsberatung zum Recht der Ukraine

Über Grenzen handeln.
Rechtlich klar.

Deutschsprachige Rechtsbegleitung für Unternehmen und Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Vorhaben in der Ukraine.

Beratung ausschließlich zum ukrainischen Recht.

Moderne europäische Architektur

Seit 2003

juristische Praxis

Deutschsprachig

direkte Kommunikation

In Deutschland

persönlich erreichbar

Ukraine-Fokus

klarer Rechtsrahmen

01 · Leistungen

Rechtliche Begleitung für Ihr Vorhaben in der Ukraine.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem Vorhaben. Vor Mandatsbeginn halten wir fest, welche Fragen geprüft und welche Schritte übernommen werden.

Markteintritt und Rechtsform

Wir ordnen ein, welche Rechts- und Organisationsform zu Ihrem Vorhaben in der Ukraine passt, und begleiten die vereinbarten Schritte bis zur Registrierung.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Verträge, gesellschaftsrechtliche Beschlüsse und Änderungen werden auf ihre rechtlichen Folgen nach ukrainischem Recht geprüft und klar erläutert.

Partner- und Risikoprüfung

Vor einer Zusammenarbeit prüfen wir verfügbare Unternehmens- und Registerinformationen und benennen erkennbare rechtliche Risiken.

Genehmigungen und Behörden

Wir klären, welche Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich sind, bereiten Unterlagen vor und begleiten die Kommunikation mit zuständigen Stellen.

Grundstücks- und Vermögensfragen

Wir unterstützen bei rechtlichen Fragen zu Grundstücken, Vermögenswerten und der Zusammenarbeit mit staatlichen oder kommunalen Stellen.

Laufende Rechtsbegleitung

Für wiederkehrende Fragen schaffen wir einen verlässlichen Rahmen mit festen Ansprechpartnern, vereinbarten Reaktionswegen und nachvollziehbaren Berichten.

02 · Über uns

Ukrainisches Recht.
Ein klarer Schwerpunkt.

Rechtsschutz und Beratung Ukraine begleitet Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei rechtlichen Fragen in der Ukraine.

Im Mittelpunkt stehen Vertrags- und Gesellschaftsrecht, Registrierungen, Genehmigungen und die rechtliche Begleitung laufender Geschäftstätigkeit.

Unser Beratungsrahmen

Wir beraten ausschließlich zum Recht der Ukraine. Für Fragen des deutschen, österreichischen oder schweizerischen Rechts sind entsprechend zugelassene Beraterinnen oder Berater einzubeziehen.

03 · Arbeitsweise

So läuft die
Zusammenarbeit.

Sie wissen vor Beginn, was geprüft wird, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die nächsten Schritte aussehen.

01

Anfrage und Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben, den aktuellen Stand und bestehende Fristen. Das Gespräch kann digital oder nach Vereinbarung persönlich stattfinden.

02

Rechtliche Einordnung

Wir prüfen, welche Fragen ukrainisches Recht betreffen, welche Unterlagen fehlen und ob weitere Fachleute einbezogen werden sollten.

03

Mandat und Arbeitsplan

Leistungsumfang, Honorar, Zuständigkeiten und nächste Schritte werden vor Beginn transparent festgehalten.

04

Umsetzung und Bericht

Wir bearbeiten die vereinbarten Aufgaben, koordinieren erforderliche Abstimmungen und informieren verständlich über Stand und Ergebnis.

Remote oder persönlich

Zoom, Microsoft Teams, Telegram, Telefon oder ein Termin in Deutschland – passend zu Ihrem Vorhaben.

04 · Ansprechpartner

Yurii Havrysh

Bevollmächtigter Vertreter in Deutschland

Juristische Praxis seit 2003. Erfahrung im Vertrags- und Gesellschaftsrecht, in der Insolvenzverwaltung und im kommunalen Vermögensbereich.

2003

Juristischer Hochschulabschluss und Beginn der Berufspraxis

2009

Hochschulabschluss in Staatsverwaltung

2025

Registrierung in Deutschland für Rechtsdienstleistungen zum ukrainischen Recht

Yurii Havrysh, bevollmächtigter Vertreter in Deutschland

Persönlich registriert

Bundesamt für Justiz
Rechtsdienstleistungsregister · 2025 0000 2734

Register öffnen

Ukrainisches Recht

Registrierter Bereich:
Ausländisches Recht – Ukraine.

Berufshaftpflicht

Für die berufliche Tätigkeit von Yurii Havrysh als registrierter Rechtsdienstleister besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.

05 · Erstberatung

Eine klare erste Einordnung.

Im Gespräch klären wir die rechtliche Ausgangslage, den Bedarf an Unterlagen und mögliche nächste Schritte.

30–60 Minuten
Vorläufige rechtliche Einordnung
Handlungsoptionen und nächste Schritte
Empfehlung zum weiteren Beratungsbedarf

Umfang und Honorar stimmen wir vor Beginn der Beratung mit Ihnen ab.

Termin anfragen

06 · Referenzen

Empfehlungen für RSB.

Erfahrungen aus der Zusammenarbeit. Die Empfehlungsschreiben stehen hier im Original zur Verfügung.

02

Natalia Romaniuk

Private Investorin

Bericht über die rechtliche Begleitung eines Grundstückserwerbs in der Ukraine – von der Prüfung des Grundstücks und des Verkäufers bis zu Kauf- und Pachtverträgen.

03

Frei geboren e.V.

Oksana Palagniuk · 1. Vorsitzende

Empfehlung zur Beratung im Bereich des ukrainischen Rechts. Der Verein beschreibt die Zusammenarbeit als professionell, strukturiert und zuverlässig.

07 · Häufige Fragen

Was Sie vor der Anfrage wissen sollten.

Die wichtigsten Punkte zu Zuständigkeit, Ablauf und Honorar.

Beraten Sie auch zum deutschen Recht?

Nein. Die Beratung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Ukraine. Wenn ein Sachverhalt zusätzlich deutsches Recht betrifft, sollte hierfür eine entsprechend zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechend zugelassener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Für welche Unternehmen ist die Beratung gedacht?

Der Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in der Ukraine tätig sind oder dort ein Vorhaben vorbereiten.

Kann die Zusammenarbeit vollständig digital erfolgen?

Ja. Erstgespräch, Dokumentenaustausch und laufende Abstimmungen können digital erfolgen. Je nach Anliegen sind Termine über Zoom, Microsoft Teams, Telefon oder Messenger möglich; persönliche Gespräche werden vereinbart.

Welche Unterlagen benötigen Sie zu Beginn?

Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens, vorhandene Verträge oder Bescheide, bekannte Fristen und die Namen der beteiligten Parteien. Nach dem Erstkontakt teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für die weitere Prüfung erforderlich sind.

Wie wird das Honorar festgelegt?

Das Honorar richtet sich nach Umfang, Komplexität und Dringlichkeit Ihres Anliegens. Leistungsumfang und Konditionen werden vor Beginn der Beratung individuell vereinbart.

Ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung möglich?

Ja. Auf Wunsch kann vor dem Austausch vertraulicher Informationen eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.

08 · Kontakt

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben.

Sie erhalten eine Rückmeldung dazu, welche Informationen für die erste Einordnung benötigt werden.

Ukraine · WhatsApp +380 98 055 76 77
Deutschland
Yurii Havrysh
Oelbergstraße 9A
76703 Kraichtal, Deutschland
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